
Tennisclub Ochtrup 1928 e.V.

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TENNIS CAMP 2024
Vom 8. bis 10. Juli 2024 für Kinder & Jugendliche von 6 bis 14 Jahre
Der gesamte Erlös wird für die Anschaffung einer 6m breiten Tennisballwand genutzt.
Alle Trainer, Betreuer und Mitwirkenden arbeiten kostenlos!
Anmeldeschluss ist Sonntag, der 23.06.2024!
Tauche ein in drei Tage voller Spaß, Spiel und Training auf dem Tennisplatz! Unser Tenniscamp bietet die perfekte Gelegenheit für alle Tennisbegeisterten, egal ob Anfänger oder erfahrene Spieler, ihr Können zu verbessern und neue Techniken zu erlernen.
Was erwartet dich:
• Training mit erfahrenen Trainern
• Verbesserung deiner Technik und Taktik
• Spannende Matches
• Spaß und Unterhaltung neben dem Tennisplatz
Warum du dabei sein solltest:
Neben der Möglichkeit, dein Tennisniveau zu steigern, unterstützt deine Teilnahme auch die Jugendarbeit unseres Tennisclubs.
Der gesamte Erlös wird für die Anschaffung einer 6m breiten Tennisballwand genutzt.
Verpflegung:
Wasser, Obst und Rohkost stehen kostenlos zur Verfügung. Außerdem gibt es ein kostenloses Mittagessen. Softdrinks können käuflich erworben werden. Für die Frühstückspause um 10:30 Uhr kann es sinnvoll sein, sich etwas mitzubringen.
Die Trainer:
• Anastasia van den Berg
• Alex Dvorak
• Jonas Vormweg
Wann und wo:
Datum: 8. – 10. Juli 2024, jeweils von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr
Ort: Tennisclub 1928 e.V. • Schützenstraße 135a • 48607 Ochtrup
Anmeldeschluss: 23.06.2024
Teilnahmegebühr: 120,00 Euro
Der gesamte Erlös aus diesem Tenniscamp fließt direkt in die Förderung unserer Jugend
Kontakt:
Ansgar Nitsche
Jugendwart
TC Ochtrup 1928 e. V.
Mail: jugendwart@tc-ochtrup.de
Melde dich jetzt an und sei Teil eines unvergesslichen Tenniscamps, das nicht nur dein Spiel verbessert, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Jugendarbeit leistet!
Anmeldung zum Tenniscamp
Die Anmeldung ist verbindlich. Trotz verbindlicher Anmeldung kann nicht garantiert werden, ob das Kind tatsächlich angenommen wird, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist.
Anmeldeschluss ist der 30.04.2024. Danach erfolgt die Zu- oder Absage. Erst nach erfolgter Zusage besteht Zahlungpflicht!